AGB

1 Anwendungsbereich und Leistungen

1.1
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Karin Gleichner gelten für sämtlich Beziehungen zwischen dem
Auftraggeber und Karin Gleichner.
Bei Projekten wird eine Projektvereinbarung abgeschlossen, in welcher die Lieferobjekte, Vergütungen, Termine sowie
allfällige Abweichungen von den AGB schriftlich vereinbart werden. Bei einzelnen Aufträgen werden der Leistungsumfang,
die Kosten und Termine schriftlich in der Auftragsbestätigung (Brief oder E-Mail) festgehalten.

1.2
Die Leistungen von Karin Gleichner können umfassen:
• Konzeption
• Corporate Design, Branding und Graphic Design
• Design- und Nachhaltigkeits-Beratung
• Informations-Architektur und -Design
• Kampagnen
• Inhalt, Text
• Konzeption und Organisation von (internationalen) Shootings
• Art Direction und Art Direction bei Shootings

1.3
Ein erstes Briefinggespräch ist kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. In der Folge erhält der Auftraggeber eine
schriftliche Offerte. Deren Annahme erfolgt durch Unterzeichnung der Projektvereinbarung oder Zusage der Offerte. Karin Gleichner
erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen.

1.4
Bei einem Präsentationsauftrag wird die Höhe der Vergütung vereinbart. Eine Verwendung der im Rahmen der Präsentation
gemachten Vorschläge durch den Auftraggeber erfordert die schriftliche

2 Leistungsänderungen

2.1
Die Parteien können im gegenseitigen Einverständnis schriftlich die vereinbarten Leistungen anpassen. Sind Auswirkungen auf die Vergütungen und Termine zu erwarten, erarbeitet Karin Gleichner eine neue Offerte innerhalb eines zu vereinbarenden Zeitraums. Ohne gegenteilige Vereinbarung setzt Karin Gleichner bis zur Annahme oder Ablehnung der neuen Offerte die vertraglich vereinbarten Leistungen fort. Unwesentliche oder kleinere Änderungen oder Anpassungen können auch auf der gemeinsamen Kommunikationsplattform vereinbart werden.

2.2
Die Leistungsänderungen und allfällige Anpassungen von Vergütungen, Terminen und anderen Vertragspunkten werden vor der Ausführung schriftlich festgehalten. Die Anpassung der Vergütung berechnet sich nach den im Zeitpunkt der Vereinbarung der Änderung anwendbaren Ansätzen.

3 Pflichten von Karin Gleichner

3.1
Karin Gleichner erbringt die vereinbarten Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt.

3.2
Karin Gleichner hat die Leistungen persönlich zu erbringen; der Beizug von Dritten ist ihr jedoch nach ihrem Gutdünken gestattet, ausser wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen.

3.3
Karin Gleichner informiert den Auftraggeber auf Verlangen über den Projektfortschritt.

3.4
Karin Gleichner informiert den Auftraggeber rechtzeitig über Schwierigkeiten, welche die vertraglich vereinbarte Erfüllung
in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen informiert Karin Gleichner den Auftraggeber unverzüglich.

3.5
Designs und Rohdaten von individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen dürfen von Karin Gleichner nicht für andere Kunden verwendet werden.

4 Pflichten des Auftraggebers

4.1
Der Auftraggeber entrichtet für die Leistungen, die Karin Gleichner zu erbringen hat, die festgelegte Vergütung.

4.2
Der Auftraggeber hat Karin Gleichner rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, soweit diese für die Vertragserfüllung und den Gebrauch von Drittprodukten von Bedeutung sind. Der Auftraggeber übergibt Karin Gleichner rechtzeitig alle notwendigen Dokumente und ist zur notwendigen Mitwirkung und Zusammenarbeit mit Karin Gleichner verpflichtet.

4.3
Aufträge müssen mindestens zwei Tage im Voraus inkl. des gewünschten Ausführungstermins angekündigt werden. Werden Aufträge nicht innerhalb dieser Frist angekündigt, kann Karin Gleichner die termingerechte Ausführung des Auftrags nicht gewährleisten.

4.4
Unrichtige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und beigezogenen Hilfspersonen können zu Mehraufwendungen von Karin Gleichner führen. Karin Gleichner macht den Auftraggeber frühzeitig und in geeigneter Form auf solche Mehraufwendungen aufmerksam. Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt.

5 Vergütungen und Zahlungsmodalitäten

5.1
Honorar normal: 150.–/h
Express (Auftragsausführung innerhalb von zwei Arbeitstagen): 180.–/h

5.2
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von Karin Gleichner nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch bei
einem Kostenrahmen, dem die Bedeutung einer Planungsgrundlage zukommt (Circa-Preis). Zeigt sich im Laufe der Erfüllung, dass dieser nicht eingehalten werden kann, orientiert Karin Gleichner den Auftraggeber schriftlich so früh wie möglich. Vorbehalten bleibt Ziffer 2 dieser AGB.

5.3
Wird für die zu erbringenden Leistungen eine Pauschale vereinbart, sind deren Höhe und Zahlungsmodalitäten schriftlich in
der Projektvereinbarung oder der Auftragsbestätigung festzulegen.

5.4
Die Rechnungsstellung für nach Aufwand berechnete Leistungen erfolgt nach Abschluss des Auftrags. Leistungen zu einem
Pauschalhonorar werden gemäss dem in der Projektvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsplan in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar. Ohne Mitteilung des Auftraggebers gilt eine Rechnung nach Ablauf dieser Zahlungsfrist als angenommen.

6 Nutzungsrechte

6.1
Der erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Das geistige Eigentum gehört Karin Gleichner.
Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Übergabe der Gestaltungsleistungen in Form von PDF-Dateien (Druckdaten) und HTML-Daten (Website). Die Übergabe weiterer Dateiformate, insbesondere die Übergabe offener Dateien (Erstellungsdateien), ist darin nicht enthalten und muss bei Bedarf gesondert vereinbart werden.

6.2
Die Nutzungsrechte für die erstellten Produkte werden zeitlich und räumlich uneingeschränkt ohne Zusatzkosten an den
Auftraggeber übertragen.

6.3
Sollten die von Karin Gleichner entwickelten Entwürfe oder Designlösungen in der ursprünglichen oder in abgewandelter Form an andere Produzenten zur Nutzung übergeben werden, ist die Zustimmung von Karin Gleichner und die Zahlung einer zu vereinbarenden Lizenz- oder Festvergütung erforderlich. Auf Wunsch kann nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Erstellungsdateien sowie Fotos übergeben werden. Hierfür wird ein Betrag in Höhe von 50% des Auftragswertes vereinbart.

7 Geheimhaltung

7.1
Beide Parteien verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogenen Dritte zur Geheimhaltung von Tatsachen
und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, und die ihnen – sei es mündlich, schriftlich oder implizit
während der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages – zugänglich wurden.

7.2
Diese Geheimhaltungspflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des
Vertragsverhältnisses für eine Dauer von 3 Jahren aufrecht.

8 Verzug

8.1
Die Parteien einigen sich auf Terminpläne oder einzelne Termine schriftlich. Nur schriftlich zugesicherte Termine sind verbindlich. Die Parteien können im gegenseitigen Einverständnis die Terminpläne bzw. Termine schriftlich anpassen. Vorbehalten bleibt Ziffer 2 dieser AGBs.

8.2
Die Parteien kommen bei Nichteinhalten der als verzugsbegründend vereinbarten Termine ohne weiteres in Verzug, bei
anderen Terminen nach Mahnung unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist.

8.3
Ist eine Partei in Verzug, kann die andere Partei vom Vertrag zurücktreten, nachdem sie der säumigen Partei eine angemessene Nachfrist mit entsprechender Androhung angesetzt hat. Die bereits geleisteten Aufwendungen sind zu entschädigen.

9 Abnahme

9.1
Die Parteien vereinbaren die Modalitäten der Abnahme schriftlich in der Projektvereinbarung. Die Abnahmebestimmungen
enthalten Zeitpunkt, Ablauf und Kriterien.

9.2
Die Abnahme ist Sache des Auftraggebers; Karin Gleichner ist zur Mitwirkung verpflichtet.

9.3
Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen bei Ablieferung der Arbeitsergebnisse selber zu prüfen.

9.4
Ist ein Abnahmeverfahren vereinbart und zeigen sich bei der Prüfung keine Mängel, gilt die Unterzeichnung des Protokolls
durch den Auftraggeber als Abnahme. Nach der schriftlichen Abnahme haftet Auftraggeber für allfällige nachträglich entdeckten Fehler.

9.5
Weigert sich der Auftraggeber an der Abnahme mitzuwirken und zwar aus Gründen, die Karin Gleichner nicht zu vertreten hat, und lässt er eine von Karin Gleichner angesetzte Nachfrist von 14 Tagen unbenutzt verstreichen, gilt dies gleichermassen als Abnahme und der Auftraggeber ist zur termingerechten Bezahlung der Vergütung verpflichtet.

10 Gewährleistung und Haftung

10.1
Karin Gleichner haftet für getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen bzw. dass die Arbeitsergebnisse die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Für Drittprodukte gelten die Gewährleistungen der jeweiligen Hersteller, unter Ausschluss jeder weiteren oder anderen Gewährleistung von Karin Gleichner.

10.2
Die Gewährleistungsfrist für versteckte Mängel beträgt 3 Monate ab Abnahme des Arbeitsergebnisses oder falls es keine
Abnahme gibt, ab Ablieferung des Arbeitsergebnisses. Der Auftraggeber hat Karin Gleichner schriftlich den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist mitzuteilen.

10.3
Gelingt es Karin Gleichner jedoch auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, den Mangel nachzubessern, kann
der Auftraggeber bei Vorliegen eines Verschuldens seitens Karin Gleichners eine Reduktion der Vergütung, und trifft Karin Gleichner nachweislich ein Verschulden, zudem Ersatz des nachgewiesenen, unmittelbaren Schadens, jedoch höchstens 20% der Vergütung unter dem entsprechenden Vertrag (allfällige Konventionalstrafen eingerechnet) verlangen. Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere kann der Auftraggeber nicht vom Vertrag zurücktreten.

10.4
Karin Gleichner wird bei der Entwicklung von Arbeitsergebnissen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

10.5
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen. Die Haftung für Mängel und Störungen, die Karin Gleichner nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, für Schäden aus Nichterfüllung von Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber Dritten sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter oder Schäden infolge von Datenverlusten wird im Rahmen des gesetzlich Möglichen wegbedungen. Die Beschränkungen in dieser Ziffer gelten nicht für grobfahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Schäden.

11 Beendigung des Vertragsverhältnisses

Ein Rücktritt des Auftraggebers vor Vollendung der Arbeiten ist gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit von Karin Gleichner jederzeit möglich. Zusätzlich hat der Auftraggeber Karin Gleichner eine Entschädigungspauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Resthonorars zu entrichten. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Übergabe der erstellten Arbeitsergebnisse. Vorbehalten bleibt Ziff. 9.3 vorstehend.

12 Schriftlichkeit

Diese AGB sowie allfällige Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Unterzeichnung durch beide Parteien.

13 Übertragung

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.

14 Teilnichtigkeit

Soweit einzelne Bestimmungen ungültig oder unwirksam sind, wird die Wirksamkeit oder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien können in diesem Fall die betroffene Bestimmung durch eine andere ersetzen, die der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt.

15 Marketing

Karin Gleichner ist es erlaubt, den Auftraggeber und sein Projekt bzw. das Arbeitsergebnis für Marketingzwecke zu nennen
und auch Abbildungen und/oder Ausschnitte davon zu zeigen. Karin Gleichner darf dem Auftraggeber Informationen über
Neuigkeiten zukommen lassen.

16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung. Ausschliesslich zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind die Gerichte am Sitz von Karin Gleichner.

Karin Gleichner, Januar 2015